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                                                                                                     AGB                        

                                                       Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen 

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1. Geltung 

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1.1.  Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten durch Auftragserteilung an Jamile Cunha Weiß Snoeijer (im Folgenden „Fotografin“ genannt) als in vollem Umfang anerkannt.

1.2.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

1.3.  Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

1.4.  Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 3 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

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2. Allgemeines

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​2.1.  Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Auftragserteilung kann mündlich erfolgen.

2.2.  Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form usw.).

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3. Urheberrecht

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3.1.  Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

3.2.  Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.3.  Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3.4.  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

3.5.  Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

3.6.  Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

3.7.  Private Kunden berechtigen der Fotografin hiermit das Bildmaterial im Rahmen der Eigenwerbung in jedweder Form (online und offline) zu verwenden, es sei denn die Nutzung wird von den privaten Kunden schriftlich untersagt.

3.8.  Gegenüber gewerblichen Kunden und Geschäftskunden bleibt die Fotografin stets berechtigt, das Bildmaterial im Rahmen der Eigenwerbung in jedweder Form (online und offline) zu verwenden.

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4. Vergütung, Eigentumsvorbehalte, Bildauffassung

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​4.1.  Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.

4.2.  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

4.3.  Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Ab diesem Zeitpunkt werden Mahnungskosten i.H.v. 2 EUR pro Lichtbild fällig.

4.4.  Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Arbeiten eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben.

4.5.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung.

4.6.  Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung der Fotografin mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.7.  Bis 30 km (Anfahrt) sind enthalten. Für jeden weiteren Anfahrts-km werden 0,50 EUR berechnet.

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5. Haftung

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​5.1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin, wenn nicht anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2.  Die Fotografin verwahrt die Negative oder digitalen Bilddaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder digitalen Bilddaten nach 2 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

5.3.  Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5.4.  Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

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6. Nebenpflichten

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6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

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7. Leistungen und Gutscheine

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​7.1.  Die Lichtbilder werden nach dem Fotoshooting maximal 4 Wochen bearbeitet.

7.2.  Nach der Bearbeitung der Lichtbilder wird dem Auftraggeber ein Link für eine Online-Galerie (www.picdrop.com) zugeschickt, wo die bearbeiteten Lichtbilder zur Verfügung gestellt werden und aus welcher der Auftraggeber die gewünschten Lichtbilder auswählen kann.

7.3.  Das Kopieren von Lichtbildern aus der Online-Galerie ist untersagt. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt Schnappschüsse oder Screenshots von den Lichtbildern zu machen und dieselben zu verwenden.

7.4.  Die Lichtbilder werden für eine Zeit von 4 Wochen in der Online- Galerie zur Verfügung gestellt. Danach werden dieselben aus der Online-Galerie entfernt.

7.5.  Die von der Fotografin ausgestellten Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monate. Sie sind erst dann übertragbar, wenn die Leistung (inkl. Ort) sich nicht ändert. Die Barauszahlung von ausgestellten Gutscheinen ist nicht möglich.

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8. Leistungsstörung,Ausfallhonorar

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​8.1.  Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für die Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2.  Beanstandungen, gleich weder Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.

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9. Datenschutz

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​9.1.  Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9.2.  Sämtliche Bilddateien, welche bei den Fotoshootings entstehen, werden nach der Dauer von 2 Jahren unwiderruflich gelöscht, sofern keine besondere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.

9.3.  Auf der Internetseite der Fotografin sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf der Internetseite.

Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http:// developers.facebook.com/docs/plugins/.

9.4.  Wenn Sie die Internetseite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like- Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte der Internetseite auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Die Fotografin weist darauf hin, dass sie als Anbieterin der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhält. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

9.5.  Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch der Internetseite Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

9.6.  Die Fotografin weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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10.Digitale Fotografie

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10.1.Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

10.2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

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11. Bildbearbeitung

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11.1.Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto- Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dies mit [B] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

11.2.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft ist.

11.3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

11.4.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

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12.Nutzung und Verbreitung

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12.1.Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.

12.2.Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

12.3.Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

12.4.Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.5.Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

12.6.Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

12.7.Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform, Präsentationsmappen, Schaufenster usw.

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13.Schlussbestimmungen

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13.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.

13.2.Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

13.3.Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen der Fotografin an.

13.4.Sonstige zusätzliche Vereinbarungen wie z. B. Verwendungszweck und Sonderwünsche, sowie Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.5.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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